Energieeffizientes Design & Nachhaltigkeit
ENERGIEAUSWEISE
Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Wir sagen Ihnen, wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die Grundlage für alle neu zu erstellenden Energieausweise bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die EnEV (Energieeinsparverordnung) und die DIN18599 zusammenfasst.
Neubau & Sanierung
BEDARFS-
AUSWEIS
Bestand
& Neuvermietung
VERBRAUCHS-
AUSWEIS
Ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, hängt von vielen Faktoren ab. Der Bedarfsausweis ist immer möglich, kostet jedoch mehr als der Verbrauchsausweis. Vereinfacht kann man sagen, dass man einen Bedarfsausweis braucht, wenn noch nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen (mindestens 3 Jahre) oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich einfacher zu erstellen und deshalb die günstigere Variante.
KOSTEN
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarf & Verbrauch) sind durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 50 % gefördert. Auch sind die Kosten für den Energieberater erst zu bezahlen wenn Sie die Bewilligung der Förderung erhalten haben.
BEDARFSAUSWEIS
Der Bedarfsausweis ist die umfangreichere Form des Energieausweise. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird er anhand der Immobilienkomponenten wie Gebäudetechnik, Fenster und Dämmung berechnet und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten des Hauses.
Bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
VERBRAUCHSAUSWEIS
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Diese Form des Energieausweises steht daher in enger Abhängigkeit zum individuellen Nutzerverhalten.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Sie eine der drei folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten:
- Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder
- wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt oder
- entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977?
ABLAUF
KONTAKT
stefan@and-architektur.de

Stefan Kapfer
AN&D GbR
Sigma Technopark - Gebäude 15 K
Werner-von-Siemens Straße 6
86159 Augsburg